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Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 9/21 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-01-26
Aktenzeichen: Kart 9/21 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0126.KART9.21V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 27. August 2021 (Aktenzeichen: B5‑31/21) wird verworfen.
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II. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten und die dem Bundeskartellamt in der Beschwerdeinstanz zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000 Euro festgesetzt.