Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 131/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-10-24
Aktenzeichen: III-1 Ws 131/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1024.III1WS131.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: ZAG §63 Abs. 1 Nr.4, §10 Abs. 1 Satz 1 , § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr.6; StPO § 111e Abs. 1; StGB §§ 73, 73b, 74, 74a, § 261 Abs. 1 Satz 1
Tenor
-
- Auf die weitere Beschwerde des Beschuldigten K. I. Y. A. wird der Beschluss der 7. Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Düsseldorf vom 24. März 2022 (007 Qs 13/22) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24. Februar 2022 (139 Gs 10/21) wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten A. trägt, als unbegründet verworfen.
-
- Die Kosten der weiteren Beschwerde und die dem Beschuldigten A. in diesem Verfahren erwachsenen notwendigen Auslagen werden ebenfalls der Staatskasse auferlegt.