Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 62/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-04-06
Aktenzeichen: 3 Wx 62/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0406.3WX62.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 11. März 2022 geändert.
Das beteiligte Standesamt wird angewiesen, die im Geburtenregister G 0000/2020 des Standesamts A.-Stadt bei den Eintragungen zur Beteiligten zu 1. als Kindesmutter und zu dem Kind B. vorhandenen einschränkenden Zusätze „Identität nicht nachgewiesen “ und „Namensführung nicht nachgewiesen “ zu streichen.