Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 13 U 102/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-07-13
Aktenzeichen: 13 U 102/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0713.13U102.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufungen nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Die zulässigen Berufungen haben nach der einstimmigen Überzeugung des Senates offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
Der Senat regt aus Kostengründen (Gebührenermäßigung gem. Nr. 1213 KV GKG) die Rücknahme der Berufungen an.
Es besteht Gelegenheit, binnen vier Wochen Stellung zu nehmen.