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Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 9/22 [V] — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-08-10
Aktenzeichen: Kart 9/22 [V]
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0810.KART9.22V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 30. September 2022 – B8–134/21 – wird zurückgewiesen.
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II. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten und die dem Bundeskartellamt sowie den Beteiligten zu 1 bis 3 in der Beschwerdeinstanz zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen. Im Übrigen findet eine Auslagenerstattung nicht statt.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 490.000 € festgesetzt.