Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 107/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-09-29
Aktenzeichen: 20 U 107/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0929.20U107.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf Antrag der Antragsgegnerin wird die Zwangsvollstreckung aus dem am 18. August 2023 verkündeten Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 38 O 192/23) einstweilen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,- € eingestellt, soweit der Antragsgegnerin verboten worden ist, geschäftlich handelnd,
- Kündigungsmitteilungen von Endkunden über Schnittstellen der Antragstellerin (insbesondere WBCI) einzustellen, wenn die Kündigungsmitteilung aus der Unterzeichnung des Antragsformulars resultiert, das mit dem als Anlage K 1 vorgelegten Schreiben versandt worden ist.