Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 22/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-12-01
Aktenzeichen: Verg 22/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1201.VERG22.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.05.2023 (VK 2 – 116/22 BKartA) wird als unzulässig verworfen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der jeweils zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu tragen.