Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 23/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-01-10
Aktenzeichen: U (Kart) 23/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0110.U.KART23.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 11. Juni 2019, 19 O 39/18 [Kart], abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 407,50 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für den Zeitraum vom 12. August 2015 bis zum 30. Juni 2016 sowie Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten der Verfahren beider Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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- Die Revision wird nicht zugelassen.
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- Der Streitwert wird auf 339.781,14 Euro festgesetzt.