Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 UKl 6/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-05-23
Aktenzeichen: 20 UKl 6/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0523.20UKL6.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
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- Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland über den über die Internetadresse https://www. … / erreichbaren Dienst
- a. seine Leistungen anzubieten und dabei im Impressum folgende Angaben zu verwenden und/oder verwenden zu lassen:
…
Ein Betrieb im KRD
Hauptsitz…
Königreich Deutschland
Aufsichtsbehörde: Königreich Deutschland
Betriebsregister ID (BR-ID): …
wenn dies geschieht wie im nachfolgenden Screenshot wiedergegeben:
und/oder
- b. seine Leistungen anzubieten und dabei den folgenden Hinweis zu verwenden und/oder verwenden zu lassen:
Wir weisen darauf hin, daß Sie für die Dauer der Interaktion/Geschäftsbeziehung (Anbahnung, Abschluß, Dienstleistung, Training, Coaching, Lieferung Rechnungslegung, Bezahlung) inkl. einer evt. Gewährleistungszeit, eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) besitzen. Sie nutzen damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des KRD, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben. Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.“
wenn dies geschieht wie im nachfolgenden Screenshot wiedergegeben:
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- Der Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an den Kläger € 299,60 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Dezember.2023 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.