Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-17, 5 U 123/98

5 U 123/98Tribunale superiore17 dic 1998

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 123/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-12-17

Aktenzeichen: 5 U 123/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1217.5U123.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. Februar 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Pa-derborn abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt,

die Zustimmung zur Löschung der im Grundbuch von L Blatt in Abteilung III unter laufender Nr. 3 eingetragenen und an die Beklagte abgetretenen Grundschuld von 100.000,00 DM zu erklären,

an die Klägerin den zur im Grundbuch von L Blatt Abtei-lung III unter laufender Nr. 3 eingetra-genen Grundschuld gehörenden Grundschuldbrief Nr. 02/14366743 über 100.000,00 DM vom 09. November 1995 herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-lei-stung in Höhe von 125.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Beklagte darf die Sicherheit auch durch eine unbe-dingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossen-schaftsbank erbringen.

Die Beschwer der Beklagten übersteigt 60.000,00 DM.

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