Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-08, 13 U 45/99

13 U 45/99Tribunale superiore8 set 1999

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 45/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-08

Aktenzeichen: 13 U 45/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0908.13U45.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 13. Januar 1999 ver-kündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dort-mund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34.006,69 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. Juni 1997 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, die der Klägerin aufgrund des Unfalls vom 13. Dezember 1995 in D an der P zukünftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 43 % und die Beklagte 57 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläge-rin 20 % und die Beklagte 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte in Höhe von 39.006,69 DM.

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