2 U 181/97•Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-25, 2 U 181/97
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 181/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-25
Aktenzeichen: 2 U 181/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1025.2U181.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. Juli 1997 ver-kündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Mün-ster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklag-ten verurteilt bleiben, als Gesamtschuldner an die Kläge-rin 84.862,07 DM nebst den ausgeurteilten Zinsen zu zah-len.
Ferner wird die Haftung des Beklagten zu 1) auf 400.000,00 DM und die der Beklagten zu 2) auf 100.000,00 DM beschränkt.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 170.000,00 DM ab- zuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien dürfen Sicherheit durch unbedingte, unbe-fristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank, öffentli-chen Sparkasse oder Genossenschaftsbank leisten.
Das Urteil beschwert die Beklagten in Höhe von mehr und die Klägerin in Höhe von weniger als 60.000,00 DM.
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