Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-02, 13 U 115/99

13 U 115/99Tribunale superiore2 feb 2000

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 115/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-02-02

Aktenzeichen: 13 U 115/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0202.13U115.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. April 1999 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, jede Zwangsvoll-streckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Parteien können Sicherheit auch durch die unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank leisten.

Das Urteil beschwert die Beklagten zu 1) und 2) um mehr als 60.000,00 DM und die Beklagte zu 3) um 10.000,00 DM.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.