Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-23, 6 U 105/97

6 U 105/97Tribunale superiore23 mar 2000

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 105/97 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-23

Aktenzeichen: 6 U 105/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0323.6U105.97.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 26. Februar 1997 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster weiter wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 115.842,93 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 04.07.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit nicht bereits durch das Teilurteil des Senats vom 16. März 1998 rechtskräftig über die Sache entschieden worden ist.

Die Kosten der ersten Instanz trägt der Kläger.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 65 % der Kläger und zu 35 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien können Sicherheit auch durch unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.

Beschwer der Parteien: über 60.000,00 DM.

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