Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-11, 15 W 269/02

15 W 269/02Tribunale superiore11 lug 2002

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 269/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-11

Aktenzeichen: 15 W 269/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0711.15W269.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde trägt die Beteiligte zu 2). Diese hat die der Beteiligten zu 1) in dritter Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Wert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 100.000,-- Euro festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.