Oberlandesgericht Hamm, 2002-09-06, 11 U 39/01

11 U 39/01Tribunale superiore6 set 2002

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 39/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-06

Aktenzeichen: 11 U 39/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0906.11U39.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das am 21. November 2000 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.