Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-30, 20 U 65/02

20 U 65/02Tribunale superiore30 lug 2003

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 65/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-30

Aktenzeichen: 20 U 65/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0730.20U65.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Januar 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 42.349,94 € nebst 4 % Zinsen seit dem 01.11.1999 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten tragen der Kläger 36 % und die Beklagte 64 %.

Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 32 % und die Beklagte 68 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Zwangsvoll¬streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Voll¬streckungsgläubigerin Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages beibringt.

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