Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-01, 21 U 20/04

21 U 20/04Tribunale superiore1 lug 2004

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 20/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-01

Aktenzeichen: 21 U 20/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0701.21U20.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten zu 2 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das am 19. Dezem-ber 2003 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen abge-ändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger 3.509,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2003 zu zah-len.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 und 50 % der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers, im Übrigen werden die au-ßergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht erstattet. Von den Gerichtskosten tragen 75 % der Kläger und 25 % der Beklagte zu 2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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