Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-23, 15 W 129/04

15 W 129/04Tribunale superiore23 set 2004

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 129/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-23

Aktenzeichen: 15 W 129/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0923.15W129.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Er hat die dem Beteiligten zu 2) im Verfahren dritter Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 20.000,- EUR festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.