Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-10, 27 U 166/04

27 U 166/04Tribunale superiore10 feb 2005

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 166/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-10

Aktenzeichen: 27 U 166/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0210.27U166.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Juli 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 9.171,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2003 zu zahlen. Die weitergehende Widerklage bleibt abgewie-sen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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