Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-09, 1 UF 281/05

1 UF 281/05Tribunale superiore9 mag 2006

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 281/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-09

Aktenzeichen: 1 UF 281/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0509.1UF281.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 24. November 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts

  • Familiengericht - Halle teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Halle (Westf.) vom 08. Juli 2003

  • 5 a F 22/03 (UK) - wird dahin abgeändert, dass der Kläger an die Beklagte für die Zeit von Juli 2005 bis einschließlich Dezember 2005 180,00 € und für die Zeit ab Januar 2006 250,00 € monatlichen Unterhalt zu zahlen hat.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger 4/5 und die Beklagte 1/5 zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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