Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-18, 2 U 220/06

2 U 220/06Tribunale superiore18 giu 2007

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 220/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-18

Aktenzeichen: 2 U 220/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0618.2U220.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. August 2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.547,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz von 14.925,26 Euro seit dem 01.12.2002 sowie von weiteren 622,63 Euro seit dem 29.01.2003 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübereignung des Audi Avant, Fahrgestell-Nr.: Z###.

Wegen der weitergehenden Zinsmehrforderung wird die Klage abgewiesen.

  1. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des unter Ziffer 1) genannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.

  2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  5. Die Revision wird nicht zugelassen.

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