3 Ss 344/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-11, 3 Ss 344/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-11, 3 Ss 344/07
3 Ss 344/07Tribunale superiore11 ott 2007
Regest
Zur Verhältnismäßigkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei geringfügigen Delikten.
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 344/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-11
Aktenzeichen: 3 Ss 344/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1011.3SS344.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: §§ 46, 47 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1a StPO Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. GG
Leitsätze
Zur Verhältnismäßigkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei geringfügigen Delikten.
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beförderungserschleichung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Jedoch werden die Berufungsgebühr und die Revisionsgebühr jeweils um 1/3 ermäßigt. In diesem Umfang trägt auch die Landeskasse sowohl die im Berufungsverfahren als auch die im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.