Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-26, 2 U 148/06

2 U 148/06Tribunale superiore26 nov 2007

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 148/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-26

Aktenzeichen: 2 U 148/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1126.2U148.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.05.2006 verkündete Teilurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.10.2006 verkündet Schlussurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wie folgt abgeändert.

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 13.738,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 12.600,96 Euro für die Zeit seit dem 28. Januar 2005 sowie aus weiteren 1.137,06 Euro seit dem 11. Mai 2005 zu zahlen Zug um Zug gegen Herausgabe der Eigentumsurkunde für das am 21.04.2004 geborene dunkelbraune Pferd mit der Lebensnummer ####.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte zu 2) mit der Annahme der vorbezeichneten Eigentumsurkunde in Verzug befindet.

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin weitere 367,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Mai 2005 zu zahlen.

Wegen der Zinsmehrforderung in Bezug auf den unter Ziff. 1. tenorierten Betrag von 1.137,06 Euro und den unter Ziff. 3. tenorierten Betrag von 367,90 Euro bleibt die Klage abgewiesen und die Berufung wird insoweit zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die aussergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin und der Beklagte zu 2) je zu 1/2.

Die Klägerin trägt darüber hinaus die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1).

Der Beklagte zu 2) trägt seine eigenen aussergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.