Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-10, 3 UF 48/08

3 UF 48/08Tribunale superiore10 feb 2009

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 48/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-10

Aktenzeichen: 3 UF 48/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0210.3UF48.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne- Wanne vom 21.12.2007 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10.03.2008 wie folgt abgeändert und insgesamt neu gefasst:

Der Beteiligten zu 1.) wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht der Gesundheitssorge sowie das Recht, Maßnahmen nach dem SGB VIII zu beantragen, für die Kinder N F, geb. am 14.10.2004, und Q F, geb. am 30.03.2006, entzogen; der weitergehende Antrag der Beteiligten zu 3.) wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.

Geschäftswert für die Beschwerde: 3.000,--€.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.