Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-07, 1 Vollz (Ws) 259/09

1 Vollz (Ws) 259/09Tribunale superiore7 lug 2009

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 259/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-07

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 259/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0707.1VOLLZ.WS259.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

1.) Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtspre-chung zugelassen.

2.) Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Festsetzung des Ge-schäftswertes aufgehoben.

3.) Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Schwerte zurückgegeben Die Vollzugsbehörde wird an¬gewiesen, den Betroffenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Se¬nats zu bescheiden.

4.) Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Be¬troffenen trägt die Landeskasse.

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