Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-18, I-20 U 3/09

I-20 U 3/09Tribunale superiore18 dic 2009

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 3/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-18

Aktenzeichen: I-20 U 3/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1218.I20U3.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.11.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an die Klägerin 69.427,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.09.2006 zu zahlen.

Der Beklagte zu 3 wird verurteilt, an die Klägerin 161.997,50 EUR nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.09.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten zu 3 werden zurückgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tra-gen diese selbst 20/30, die Beklagte zu 2 3/30 und der Beklagte zu 3 7/30.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 tragen die Klägerin 7/10 und die Beklagte zu 2 selbst 3/10.

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3 tragen die Klägerin 3/10 und der Beklagte zu 3 selbst 7/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages erbringt.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 231.425 EUR.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.