4 U 200/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-04, 4 U 200/09
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 200/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-04
Aktenzeichen: 4 U 200/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0304.4U200.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Oktober 2009 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld teilweise abge-ändert.
Die Beklagte wird unter Einbeziehung der Ordnungsmittelandrohung weiterhin verurteilt, es zu unterlassen,
wie nachstehend wiedergegeben für ein Steinsalz mit dem Hinweis zu werben:
„Beim „normalen" Kochsalz handelt es sich meist um ein raffiniertes, oft unter Zusatz von chemischen Mitteln hergestelltes Produkt."
und/oder
„Häufig gehen auch viele im ursprünglichen Salz enthaltenen Mineralien und Spurenelemente bei der maschinellen Weiterverarbeitung verloren.":
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger 2/7 und der Beklagten 5/7 auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.