Oberlandesgericht Hamm, 2010-04-15, 2 Ws 59/10

2 Ws 59/10Tribunale superiore15 apr 2010

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 59/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-15

Aktenzeichen: 2 Ws 59/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0415.2WS59.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Strafvollstreckungs-kammer, dass die Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 2 StGB nicht entfällt, wird auf Kosten des Verurteilten als unbegründet verworfen.

Die Beschwerde gegen die Anordnungen zur Führungsaufsicht wird auf Kosten des Verurteilten mit der Maßgabe verworfen, dass die Weisung zu Ziffer 4. des angefochtenen Beschlusses wie folgt neu gefasst wird:

„Der Verurteilte hat jeden Wechsel der Wohnung und des Arbeitsplatzes unverzüglich dem Bewährungshelfer zu melden.“

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.