I-6 U 222/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-20, I-6 U 222/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-09-20, I-6 U 222/09
I-6 U 222/09Tribunale superiore20 set 2010
Regest
Eine Lichtzeichenanlage bezweckt regelmäßig nicht auch den Schutz des aus angrenzenden Grundstücken auf die Straße einfahrenden Fahrzeugverkehrs. Grundsätzlich tritt, wenn kein Verschulden des Unfallgegners nachgewiesen wird, die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs hinter einen schuldhaften Verstoß der anderen Seite gegen § 10 StVO zurück.
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 222/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-20
Aktenzeichen: I-6 U 222/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0920.I6U222.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: StVG §§ 7, 17, StVO §§ 10, 37
Leitsätze
Eine Lichtzeichenanlage bezweckt regelmäßig nicht auch den Schutz des aus angrenzenden Grundstücken auf die Straße einfahrenden Fahrzeugverkehrs.
Grundsätzlich tritt, wenn kein Verschulden des Unfallgegners nachgewiesen wird, die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs hinter einen schuldhaften Verstoß der anderen Seite gegen § 10 StVO zurück.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.10.2009 verkündete Urteil
der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.