Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-16, I-30 U 53/10

I-30 U 53/10Tribunale superiore16 feb 2011

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — I-30 U 53/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-16

Aktenzeichen: I-30 U 53/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0216.I30U53.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.02.2010 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Gewerberaummietverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten zum Objekt I3, #### F, datiert vom 09. August 2002, durch die Kündigung der Klägerin vom 15.09.2009 zum 31.03.2010 beendet ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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