Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-08, II-5 UF 51/10

II-5 UF 51/10Tribunale superiore8 giu 2011

Regest

Allein aus einem Globalverzicht folgt auch bei einem objektiv offensichtlichen Ungleichgewicht der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zwangsläufig die Sittenwidrigkeit des Ehevertrages, wenn ein Fall gestörter Vertragsparität nicht vorliegt

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — II-5 UF 51/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-08

Aktenzeichen: II-5 UF 51/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0608.II5UF51.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 1410 ABs. 1 BGB, 7 Abs. 1, 3 und 6, 8 VersAusglG, 138, 242, BGB

Leitsätze

Allein aus einem Globalverzicht folgt auch bei einem objektiv offensichtlichen Ungleichgewicht der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zwangsläufig die Sittenwidrigkeit des Ehevertrages, wenn ein Fall gestörter Vertragsparität nicht vorliegt

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 10.03.2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Iserlohn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

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