Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-25, II-6 WF 84/09

II-6 WF 84/09Tribunale superiore25 ago 2011

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — II-6 WF 84/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-25

Aktenzeichen: II-6 WF 84/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0825.II6WF84.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund vom 26.1.2009 unter Zurückweisung der weitergehen-den Beschwerde abgeändert.

In Abänderung der Festsetzung durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund vom 11.11.2008 sind der Beteiligten zu 1) aus der Landes-kasse weitere 541,45 € an Gebühren und Auslagen zu zahlen.

Der weitergehende Festsetzungsantrag wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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