22 U 50/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-24, 22 U 50/11
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 50/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-24
Aktenzeichen: 22 U 50/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1024.22U50.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 12.2.2011 verkündete Grundurteil des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 1.467,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 23.10.2010 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 91 % der Klägerin und zu 9 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung der jeweiligen Gegenpartei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.