Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-31, I-4 U 100/11

I-4 U 100/11Tribunale superiore31 gen 2012

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 100/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-31

Aktenzeichen: I-4 U 100/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0131.I4U100.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. April 2011 verkündete Ur-teil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, unter An-drohung der gesetzlichen Ordnungsmittel es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr auf Briefbögen und/oder Kanzleischildern das DEKRA-Prüfsiegel zusammen mit der Aussage „DEKRA-zertifiziert, Qualitäts¬mangagement, wir sind zertifiziert“ so zu verwenden, wie es aus der Ablichtung des anliegenden Briefbogens ersichtlich wird.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 35 % und die Beklagte 65 %.

Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger 25 % und die Beklagte 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung von 60.000,- € abzuwenden, falls nicht zuvor der Kläger Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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