Oberlandesgericht Hamm, 2012-06-21, III-3 RBs 35/12

III-3 RBs 35/12Tribunale superiore21 giu 2012

Regest

Ein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät "Riegl FG 21-P" nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist, existiert nicht (entgegen AG Sigmaringen, Urteil vom 04.05.2010 - 5 OWi 15 Js 9971/09 -, BeckRS 2010, 14721).

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 35/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-21

Aktenzeichen: III-3 RBs 35/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0621.III3RBS35.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StPO § 261

Leitsätze

Ein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät "Riegl FG 21-P" nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist, existiert nicht (entgegen AG Sigmaringen, Urteil vom 04.05.2010 - 5 OWi 15 Js 9971/09 -, BeckRS 2010, 14721).

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.

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