Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-27, I-17 U 170/11

I-17 U 170/11Tribunale superiore27 set 2012

Regest

Die Werkleistung des Unternehmers kann auch dann mangelhaft sein, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht, aber nicht funktionstauglich ist.

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Oberlandesgericht Hamm — I-17 U 170/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-27

Aktenzeichen: I-17 U 170/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0927.I17U170.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: BGB § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3, ZPO § 256, 529 Abs. 1 Nr. 1

Leitsätze

Die Werkleistung des Unternehmers kann auch dann mangelhaft sein, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht, aber nicht funktionstauglich ist.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 10.11.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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