I-15 W 231/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-02, I-15 W 231/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-02, I-15 W 231/12
I-15 W 231/12Tribunale superiore2 ott 2012
Regest
Grenzen der Schreibhilfe eines Dritten bei der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments Ein Testament ist nur dann als eigenhändig geschriebenes Testament formgültig, wenn es auf einer unbeeinflussten Schreibleistung des Erblassers beruht
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 231/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-02
Aktenzeichen: I-15 W 231/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1002.I15W231.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 2247 Abs. 1
Leitsätze
Grenzen der Schreibhilfe eines Dritten bei der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments
Ein Testament ist nur dann als eigenhändig geschriebenes Testament formgültig, wenn es auf einer unbeeinflussten Schreibleistung des Erblassers beruht
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 3) werden den Beteiligten zu 1) und 2) auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 450.000 € festgesetzt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.