Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-09, 31 U 30/13

31 U 30/13Tribunale superiore9 set 2013

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 30/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-09

Aktenzeichen: 31 U 30/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0909.31U30.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 10. Januar 2013 verkündete 2. Teil- und Schlussurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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