Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-18, 11 U 98/13

11 U 98/13Tribunale superiore18 giu 2014

Regest

Zur Haftung der Post aufgrund einer unrichtigen Postzustellungsurkunde.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 98/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-18

Aktenzeichen: 11 U 98/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0618.11U98.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: BGB § 839; PostG §§ 33, 35; ZPO § 182

Leitsätze

Zur Haftung der Post aufgrund einer unrichtigen Postzustellungsurkunde.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 22.07.2013 teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin die Schäden zu ersetzen hat, welche durch die unerlaubte Handlung des Postzustellers E (falsch beurkundete Zustellung) und durch das deshalb ergangene Versäumnisurteil des Landgerichts Piräus vom 15.05./11.06.2012, Az.: 2842/2012, entstanden sind und noch entstehen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von nicht anrechenbaren vorgerichtlichen

Anwaltskosten der Rechtsanwälte T & Partner GbR aus N in Höhe von 459,40 € netto freizustellen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 25 Prozent und die Beklagte 75 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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