Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-07, 1 RBs 109/15

1 RBs 109/15Tribunale superiore7 lug 2015

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 1 RBs 109/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-07

Aktenzeichen: 1 RBs 109/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0707.1RBS109.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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