3 Ws 275/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-11, 3 Ws 275/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-11, 3 Ws 275/15
3 Ws 275/15Tribunale superiore11 ago 2015
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 275/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-11
Aktenzeichen: 3 Ws 275/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0811.3WS275.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
-
- Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Höchstfrist zur vorbehaltenen Entscheidung über die Aus-setzung der Jugendstrafe zur Bewährung wird auf neun Monate verlängert.
Die weitergehende sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Der Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen, jedoch wird die Gebühr um die Hälfte ermäßigt. Je eine Hälfte der gerichtlichen Auslagen im Beschwerdeverfahren und der dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
-
- Der Antrag auf Beiordnung eines Verteidigers ist gegenstandslos. (Alleinentscheidung des Vorsitzenden)
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.