Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-09, 34 U 69/15

34 U 69/15Tribunale superiore9 feb 2016

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 69/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-09

Aktenzeichen: 34 U 69/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0209.34U69.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Berufungskläger gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn (4 O 212/13) vom 09.02.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Berufungskläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 80.000,00 EUR festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.