Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-15, 6 WF 46/14

6 WF 46/14Tribunale superiore15 feb 2016

Regest

Der (eklatante) Verstoß des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die ihm nach § 55 Abs. 5 Satz 2 und 4 RVG obliegende Verpflichtung, empfangene Mandantenzahlungen mitzuteilen, führt nicht zwingend zu einem Wegfall oder einer Kürzung der aus der Staatskasse festzusetzenden Vergütung.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 46/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-15

Aktenzeichen: 6 WF 46/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0215.6WF46.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Normen: RVG § 55 Abs. 5 Satz 2, 4; GKG § 63 Abs. 3 Satz 1; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3

Leitsätze

Der (eklatante) Verstoß des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die ihm nach § 55 Abs. 5 Satz 2 und 4 RVG obliegende Verpflichtung, empfangene Mandantenzahlungen mitzuteilen, führt nicht zwingend zu einem Wegfall oder einer Kürzung der aus der Staatskasse festzusetzenden Vergütung.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 17.01.2014 (15 F 171/10) dahin abgeändert, dass die Kostenfestsetzung vom 04.11.2013 aufgehoben wird und es bei der Festsetzung vom 13.10.2010 verbleibt.

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