Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-08, 15 W 307/15

15 W 307/15Tribunale superiore8 mar 2016

Regest

Zur Verjährung von Gebührenforderungen, die aus Testamentseröffnungsverfahren resultieren und zur Frage der Ablaufkennung, wenn die Erben unbekannt sind.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 307/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-08

Aktenzeichen: 15 W 307/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0308.15W307.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: §§ 17 I KostO; 199, 211 BGB

Leitsätze

Zur Verjährung von Gebührenforderungen, die aus Testamentseröffnungsverfahren resultieren und zur Frage der Ablaufkennung, wenn die Erben unbekannt sind.

Tenor

Die Sache wird durch den Einzelrichter auf den Senat übertragen.

Der Kostenansatz vom 25.06.2013 wird aufgehoben, soweit dort für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen zwei Gebühren in Höhe von je 3216,00 € in Ansatz gebracht sind.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.