Oberlandesgericht Hamm, 2016-03-29, 1 Vollz (Ws) 453/14

1 Vollz (Ws) 453/14Tribunale superiore29 mar 2016

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 453/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-29

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 453/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0329.1VOLLZ.WS453.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird, soweit der auf Nachzahlung eines Betrages von 28,83 € gerichtete Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verworfen worden ist, aufgehoben. Im gleichen Umfang wird der Bescheid des Leiters der Justizvollzugsanstalt C vom 27.08.2013 aufgehoben.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Betroffenen 28,83 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sowie die in dem Betroffenen in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.