Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-08, 11 U 141/14

11 U 141/14Tribunale superiore8 apr 2016

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 141/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-08

Aktenzeichen: 11 U 141/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0408.11U141.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01. August 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird mit der Maßgabe der nachstehenden Neufassung des Urteils zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten zu 3) wird das vorgenannte Urteil teilweise unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte zu 3) wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 3) verpflichtet ist, dem Kläger 1/3 aller materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden zu ersetzen, die dem Kläger aufgrund des Unfalls vom 01.11.2008 im Bahnhof M entstanden sind, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 2) beider Instanzen.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie den Gerichtskosten beider Instanzen tragen der Kläger 90 % und die Beklagte zu 3) 10 %.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) tragen der Kläger 70 % und die Beklagte zu 3) 30 % selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger und die Beklagte zu 3) dürfen jeweils die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.