15 W 594/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-13, 15 W 594/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-13, 15 W 594/15
15 W 594/15Tribunale superiore13 mag 2016
Regest
Ein Nacherbe kann einzelne Nachlassgegenstände freigeben und so die Bindung des Vorerben hinsichtlich dieser Nachlassgegenstände aufheben. Eine solche Freigabe kann jedenfalls durch ein vertragliches Zusammenwirken von Vor- und Nacherbe bewirkt werden.
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 594/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-13
Aktenzeichen: 15 W 594/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0513.15W594.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 2113, GBO § 51
Leitsätze
Ein Nacherbe kann einzelne Nachlassgegenstände freigeben und so die Bindung des Vorerben hinsichtlich dieser Nachlassgegenstände aufheben. Eine solche Freigabe kann jedenfalls durch ein vertragliches Zusammenwirken von Vor- und Nacherbe bewirkt werden.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, die in den vorgenannten Grundbüchern eingetragenen Nacherbenvermerke zu löschen.
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