Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-27, 15 W 209/16

15 W 209/16Tribunale superiore27 mag 2016

Regest

Im Grundbuchverfahren kann der Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nur durch ein in Urschrift oder Ausfertigung vorgelegtes Testamentsvollstreckerzeugnis geführt werden.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 209/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-27

Aktenzeichen: 15 W 209/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0527.15W209.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO §§ 35, 39

Leitsätze

Im Grundbuchverfahren kann der Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nur durch ein in Urschrift oder Ausfertigung vorgelegtes Testamentsvollstreckerzeugnis geführt werden.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, § 84 GBO.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.