Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-17, 32 SA 31/16

32 SA 31/16Tribunale superiore17 giu 2016

Regest

Ein Verweisungsbeschluss kann nicht bindend sein, wenn er auf einer nicht mehr vertretbaren, unrichtigen Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht, entgegenstehenden Parteivortrag und auch dem Ergebnis der Auslegung entgegenstehende gesetzliche Formulierungen nicht berücksichtigt.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 31/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-17

Aktenzeichen: 32 SA 31/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0617.32SA31.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 6, 38, 281 ZPO, 631 BGB

Leitsätze

Ein Verweisungsbeschluss kann nicht bindend sein, wenn er auf einer nicht mehr vertretbaren, unrichtigen Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht, entgegenstehenden Parteivortrag und auch dem Ergebnis der Auslegung entgegenstehende gesetzliche Formulierungen nicht berücksichtigt.

Tenor

Zuständig ist das Landgericht E.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.